FREQUENTLY ASKED QUESTION

Die GEWÄHRLEISTUNG (juristisch korrekt: Sachmangelhaftung) dient dem Schutz des Käufers und regelt bestimmte Verpflichtungen des Verkäufers. Die Gewährleistung gilt daher nur im Verhältnis zwischen Käufer (z.B. Autokäufer) und dem Verkäufer (z.B. dem Autohaus).
Ist ein Fahrzeug mangelhaft, kann der Käufer eine Nacherfüllung verlangen, bzw. dem nachgeordnet gibt es Möglichkeiten, vom Kauf zurückzutreten oder eine Kaufpreisminderung zu fordern. Bei Neufahrzeugen gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren,
bei Gebrauchtfahrzeugen kann diese auf ein Jahr verkürzt und beim Verkauf von Privat sogar ganz ausgeschlossen werden. Wenn sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Mangel an einer Sache (in diesem Fall an einem erworbenen Fahrzeug) zeigt, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Übergabe an den Käufer mangelhaft war – es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar (etwa bei Teilen, die natürlicherweise verschleißen, wie Bremsbeläge). In der Praxis bedeutet das,
dass der Verkäufer in den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf einer Sache in der Pflicht steht zu beweisen, dass der Mangel zum Verkaufszeitpunkt noch nicht bestand. Nach Ablauf dieser Frist muss dann der Käufer beweisen, dass der Mangel zum Verkaufszeitpunkt
bereits bestand.

Von der Gewährleistung zu unterscheiden sind GARANTIEN. Hier sichert ein Garantiegeber im vertraglich vereinbarten Garantiefall bestimmte Leistungen zu. Der Garantiegeber kann auch der Hersteller sein. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen häufig bestimmte Garantiebedingungen erfüllt werden. Die Garantiebedingung eines Fahrzeugherstellers, wonach die Wartung in einer freien Werkstatt zu einem Garantieverlust führt, ist nach geltendem EU-Recht unwirksam.

KULANZ stellt eine rein freiwillige Leistung dar, die auch nach Ablauf von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen vom Verkäufer/Hersteller/Importeur im Einzelfall gewährt werden kann – oder auch nicht. Aufgrund der Freiwilligkeit der Leistung hat der Autofahrer keinen rechtlichen Anspruch. Die Fahrzeughersteller können Kulanz nach eigenem Ermessen zeigen. So ist es möglich, dass sie die Gewährung von Leistungen auf Kulanz etwa davon abhängig machen, ob Wartung und Reparatur zuvor in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden.

Räder wechselt man zweimal pro Jahr – nach der Faustregel O – O (Ostern – Oktober). Besonders den Zeitpunkt des Wechsels von Sommer- auf Winterräder sollte man nicht verpassen. Plötzliche Minusgrade, Schnee & Eis stellen ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Der Gesetzgeber hat zudem 2010 die Winterreifenpflicht eingeführt – Versicherungen können demzufolge den Versicherungsschutz bei Nichtbeachtung einschränken. Bei jedem Wechsel bieten wir Ihnen einen rum-Um Service, bei dem wir Profil & Zustand mit überprüfen sowie die Räder wuchten und reinigen.
Vor allem nach dem Winter empfehlen wir Ihnen einen Frühjahrescheck, um den Zustand Ihres Fahrzeuges und die Auswirkungen von Salz und Minusgraden auf Fahrzeugbestandteile zu überprüfen.

In unserem speziell eingebauten Reifenlager– sie sparen sich Zeit, Kraft und Platz. Wir bewegen und lagern korrekt, wir achten auf das richtige Klima ( zu kalt, zu warm kann den Reifen beschädigen ) und wir kontrollieren vor der Einlagerung den Reifenzustand und das Reifenalter, stellen Ihnen, wenn notwendig ein Angebot und beraten Sie fachmännisch.

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm vor. Bei Unterschreitung droht ein Bußgeld. Aus Sicherheitsgründen sollte man jedoch die Reifen viel früher ersetzen; der Bremsweg verlängert sich deutlich und die Gefahr von Aquaplaning steigt mit zunehmender Abnutzung. Wir überprüfen bei jedem Radwechsel das Profil Ihrer Reifen bzw. schon vor dem Wechsel, wenn bei uns eingelagert. Wir empfehlen Sommerreifen ab 3mm und Winterreifen ab 4mm zu ersetzen, um kein unnötiges Risiko einzugehen.

Einen Radwechsel können Sie selbstverständlich auch selber vornehmen. In Notsituationen (Reifenpanne) kann die praktische Übung sogar von großem Vorteil sein.
Bei dem saisonal regelmäßigen Wechsel lohnt sich der Weg in die KFZ – Werkstatt dennoch in jedem Fall. Der Fachmann hat die Kenntnisse zum Profil und benutzt das richtige Werkzeug ( u.a. für das korrekte Anziehen der Radmuttern ). Die korrekte Radverteilung ist ausschlaggebend, um einen gleichmäßigen Reifenabrieb zu erreichen und durch den Fachmann somit gewährleistet. Ist das Fahrzeug einmal auf der Hebebühne schauen wir uns auch gleich den Unterboden und die Bremsbeläge mit an – Ihrer Sicherheit wegen!
Hinzu kommt, dass es empfehlenswert ist, bei jedem Wechsel die Räder wuchten zu lassen: viele Autofahrer vernachlässigen dies auf Kosten der Sicherheit und der Lebensdauer von Fahrwerksteilen.

Ja. Autofahrer haben von Anfang an die freie Wahl zwischen einer freien Werkstatt und einer Vertragswerkstatt, denn der europäische Gesetzgeber garantiert freien Wettbewerb im Bereich des Neuwagenvertriebs, Kundendienstes und Ersatzteilvertriebs innerhalb der EU.

Hinweis: Ausnahmen bei der freien Werkstattwahl stellen einige Leasing- oder Versicherungsverträge dar. In diesen Verträgen kann eine Werkstattbindung vereinbart sein. Um zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug von einer freien Werkstatt repariert oder gewartet werden kann, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir sind telefonisch und über unser Kontaktformular für Sie da.

Es gibt viele Gründe, sich für eine freie Werkstatt zu entscheiden. Wir nennen Ihnen die Wichtigsten:

Freie Werkstätten stehen der Arbeitsweise von Vertragswerkstätten in der Regel in nichts nach. Im Vergleich sind sie aber meist kostengünstiger, da in freien Werkstätten niedrigere Stundensätze berechnet werden.

An eine freie Werkstatt können Sie sich nicht nur mit einer bestimmten, sondern mit jeder Automarke und allen Modellen wenden.

Freie Werkstätten arbeiten mit modernster Diagnose- und Reparaturtechnik und können, wie auch Vertragswerkstätten, die originalen Ersatzteile des Herstellers einsetzen.

Nach der europaweit geltenden GVO-Verordnung ist freien Werkstätten auch während des Garantiezeitraums die Durchführung der Inspektion ohne Einschränkungen der Gewährleistung und Garantie erlaubt. Die EU unterstützt die Tätigkeit freier Werkstätten.

Freie Werkstätten stehen ihren Kunden häufig viel flexibler zur Verfügung als Vertragswerkstätten und arbeiten besonders kunden- und preisorientiert. Weil freie Werkstätten meist kleinere Betriebe sind, besteht intensiver und direkter Kontakt zum Kunden, um eine individuelle Betreuung zu ermöglichen.

Mechaniker und andere Mitarbeiter einer freien Werkstatt sind keinesfalls schlechter ausgebildet, als die von Vertragswerkstätten. Auch wir beschäftigen Mitarbeiter, die Meister ihres Fachs sind.

Für Ihre Sicherheit und zum Schutz vor hohen Folgekosten muss ein Fahrzeug regelmäßig gewartet werden. Ein Fahrzeug ist eine Maschine und deren Verschleißteile und Betriebsstoffe müssen regelmäßig getauscht werden, Bremsen und Elektronik müssen überprüft werden. Die Automobilhersteller geben Garantie auf ihr Produkt – jedoch nur bei regelmäßiger Wartung (Inspektion) durch eine Vertragswerkstatt. Bei lückenhafter Wartung erlischt Ihr Garantieanspruch und es können höhere Folgekosten entstehen
Bei Verkauf Ihres Fahrzeuges erzielen Sie mit einem regelmäßig geführten Wartungsdienst in der Regel einen höheren Wiederverkaufspreis.

Dies ist abhängig von den jeweiligen Vorgaben des Herstellers. Je nach Fahrverhalten, Laufleistung oder zeitlichen Abständen ergibt sich der Intervall. Die jeweiligen Vorgaben finden Sie i.d.R. im Bordbuch, im Motorenraum oder Sie fragen uns unter. 08421/900350
Der Umfang der bevorstehenden Wartung ist abhängig von den Herstellervorgaben und er Kilometerlaufleistung.

Dies bedeutet, dass alle notwendigen und vom Hersteller vorgesehenen Wartungen an diesem Fahrzeug durchgeführt wurden.