Ja. Autofahrer haben von Anfang an die freie Wahl zwischen einer freien Werkstatt und einer Vertragswerkstatt, denn der europäische Gesetzgeber garantiert freien Wettbewerb im Bereich des Neuwagenvertriebs, Kundendienstes und Ersatzteilvertriebs innerhalb der EU.
Hinweis: Ausnahmen bei der freien Werkstattwahl stellen einige Leasing- oder Versicherungsverträge dar. In diesen Verträgen kann eine Werkstattbindung vereinbart sein. Um zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug von einer freien Werkstatt repariert oder gewartet werden kann, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir sind telefonisch und über unser Kontaktformular für Sie da.
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